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Solarförderung
Förderung von Photovoltaik und Solarenergie - Finanzierung von Solar- und Photovoltaikanlagen
Der Grossteil der Förderung für den Bau von Solaranlagen geht auf das 2000 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Gesetz) zurück. Mit diesem von der damaligen rot-grünen Bundesregierung verabschiedeten Gesetz will man die sukzessive Erhöhung des Anteils an regenerativen Energien am Gesamtenergieaufkommen steigern. Bis zum Jahr 2012 soll dieser auf 12,5 %, bis zum Jahr 2020 auf 20 % gesteigert werden. Hochgesteckte Ziele, für die beim Bürger mittels Solarförderung Anreize geschaffen werden mussten, um diesen zum Umstieg auf regenerative Energien zu bewegen.
Details der Solarförderung
Das EEG-Gesetz regelt mit den §6-12 auch die Vergütung, die die Stromnetzbetreiber an die Betreiber von Solaranlagen pro kWh Strom als Solarförderung zu zahlen haben. Im Jahr 2008 müssen die örtlichen Stromnetzbetreiber für den Solarstrom aus dem Betrieb von Gebäudesolaranlagen nach dem sogenannten Photovoltaik-Vorschaltgesetz, das 2004 in Kraft trat, 46,75 Cent zahlen. Ist die Solaranlage an der Hausfassade angebracht, gibt es einen Fassadenbonus von 5 Cent pro Kilowattstunde.Der Solarstrom aus Freilandsolaranlagen wird mit einem geringeren Satz vergütet. Hier beträgt der aktuelle Förderungssatz 35,49 Cent pro Kilowattstunde. Diese Mindestvergütungen sind für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren an den Solaranlagenbetreiber zu zahlen. Zu Anfang des Jahres 2009 wurde die Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom etwas gekürzt.
Weiterführende Informationen zur Förderung von Solarenergie und Fotovoltaik
Näheres zum Erneuerbare-Energien-Gesetz erfahren Sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung: www.erneuerbare-energien.de
Infos zu Finanzierungsmöglichkeiten für eine Solaranlage finden sie auf www.solar-finanzierung.com
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